Es ist schade, wenn ein Gast von der Reise zurücktreten oder diese verschieben muss. Bis 30 Tage (vom 1.12.-31.03.), bzw. bis 7 Tage (vom 1.4.-30.11) vor Reiseantritt erheben wir keine Stornogebühren. Bei späterer Absage oder Verschieben der Anreise wird der Halbpensionspreis zu 70% in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise zu 90%. Sichern Sie sich bitte ab. Nur schriftliche Stornierungen werden anerkannt. (Es gelten die Bestimmungen des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes.)
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können. Gerne sind wir Ihnen bei den Formalitäten behilflich. Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie hier abschließen.
(Die Versicherung greift i.d.R. bei Reiserücktritt, -abbruch und Krankheit (Corona), sowie bei einer angeordneten Quarantäne, auch wenn man selbst nicht erkrankt ist.)